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Reisen mit Hund in Europa

Urlaub mit Hund - Copyright Javier brosch @Adobe Stock

Eine Urlaubsreise mit Hund ist einfach wunderschön und erlebnisreich. Damit keine Komplikationen bei der Grenzüberschreitung des Urlaubsziels entstehen, müssen einige Dinge vorher erledigt und erfüllt sein, andernfalls ist kein Ausreisen aus dem Heimatland möglich. Es gibt grundlegende Bestimmungen die bei einer Einreise eingehalten werden müssen, zusätzlich haben einige EU-Mitgliedsstaaten weitere Anforderungen an den Tierbesitzer und das Tier. Dazu ist zu beachten das nicht nur die Einreisebestimmungen des Wunschurlaubslandes, sondern darüber hinaus auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden müssen. Egal, über welchen Weg der Hund eingeführt wird, sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff.


Bis 2011 galt als Markierung statt des Chips auch eine gut lesbare Tätowierung. Das bedeutet, dass Hunde, die vor dem 3. Juli 2011 entsprechend tätowiert wurden, keinen Chip benötigen, um mitgeführt zu werden. Diese Nummer muss im EU-Heimtierausweis angegeben sein. Hunde die ab 2012 geboren sind brauchen einen Chip um mitreisen zu dürfen.


Es dürfen maximal 5 Tiere für den privaten Reiseverkehr mitgenommen werden, diese müssen das Mindestalter von über 3 Monaten erreicht haben. Welpen dürfen nach der EU-Verordnung erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden, wobei ein wirksamer Tollwutschutz frühestens nach 21 Tagen bestehst. Das bedeutet, Heimtiere, die jünger als 12 Wochen + 21 Tage sind, dürfen nicht in die EU-Mitgliedstaaten einreisen – manche Länder haben aber eine Ausnahmeregelung getroffen. Am besten Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Urlaub im jeweiligen Durchreise- Reiseland.

In diesen Ländern gelten ausschließlich die EU-Bestimmungen
Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Rumänien

Folgende Länder haben zu den EU-Bestimmungen weitere Ausnahmeregelungen getroffen

Belgien


Es gelten die EU-Bestimmungen: zusätzlich ist in Belgien generell Leinenzwang (auch in Wäldern).


Finnland


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich müssen Hunde gegen Bandwürmer mit Praziquantel oder Epsiprantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Die Uhrzeit der Behandlung muss der Tierarzt im Heimtierausweis vermerken.

Frankreich


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen Rassen der ersten Kategorie nicht eingeführt werden: Hunde ohne offizielle Stammbaumpapiere deren Äußeres übereinkommt mit den folgenden Rassen: American Staffordshire Terrier („Pittbul“), Mastiff („Burbull“), Tosa. Diese Hunderassen dürfen weder Einreisen noch Durchreisen. Reinrassige Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa und Hunde deren Äußeres übereinkommt mit der Rasse Rottweiler gehören zur zweiten Kategorie. Die Einreise ist unter folgenden Bedingungen erlaubt: Maulkorb- und Leinenpflicht, der Eigentümer/Halter des Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf keine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe haben, für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, bei einer Kontrolle muss ein vom internationalen Hundeverband zugelassenes Stammbuch vorgezeigt werden, um die Reinrassigkeit anzuerkennen.


Großbritannien und Nordirland


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich müssen Hunde gegen Bandwürmer mit Praziquantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Die Uhrzeit der Behandlung muss der Tierarzt im Heimtierausweis vermerken. Manche Fluggesellschaften fordern ein Gesundheitszeugnis für die Einreise nach Großbritannien. Rassen wie Pitbull (Typ American Staffordshire Terrier), Boerbull (Typ Mastiff), Tosa, Mischlinge dieser Rassen dürfen nicht einreisen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

Irland


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen folgende Hunderassen nicht einreisen: Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und Mischlinge der genannten Rassen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise deines Hundes nach Irland ist zudem, dass er sich 1 bis 5 Tage zuvor einer Behandlung gegen Bandwürmer unterzogen hat. Hierüber muss im Heimtierausweis ein Vermerk stehen.


Italien


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich gilt Leinenzwang und ein Maulkorb ist mitzuführen. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist bei der Einreise Pflicht.


Kroatien


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich ist die Einreise der Hunderassen des Typs Bullterrier (Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier) sowie deren Mischlinge verboten. Außer sie sind in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch (FCI) eingetragen und ein entsprechender Nachweis wird mitgeführt. Für alle Rassen gilt Leinenpflicht sowie an öffentlichen Plätzen Maulkorbpflicht.
Litauen


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen oder Welpen zwischen 12 und 16 Wochen ohne Tollwutimpfung unter bestimmten Bedienungen nach Litauen einreisen, z.b. mit einer Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Malta


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich muss eine Behandlung gegen Bandwürmer mit einem Praziquantelhältigen Präparat frühestens 120 bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden. Hierüber muss im Heimtierausweis ein Vermerk stehen.


Niederlande


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich besteht Leinenzwang in öffentlichen Verkehrsmitteln.


Österreich


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen oder Welpen zwischen 12 und 16 Wochen ohne Tollwutimpfung unter bestimmten Bedienungen nach Österreich einreisen, z.b. mit einer Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden und bei Bedarf angelegt werden.


Polen


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich gilt Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.


Portugal


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Stränden und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.


Schweden


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich muss der Hunde vor der Anreise nach Schweden beim Zoll angemeldet werden. Das kann online auf der Internetseite des Zollamtes unter dem Link „Report your pet online“ einfach und unkompliziert erledigt werden. Des Weiteren wird empfohlen die einreisenden Hunde gegen Staupe und Leptospirose zu impfen. Es besteht Leinenzwang vom 1. März bis 20. August.


Slowakei


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich ist die Leinenpflicht nicht landesweit sondern per Gemeinde geregelt, in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht.


Slowenien


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen oder Welpen zwischen 12 und 16 Wochen ohne Tollwutimpfung unter bestimmten Bedienungen nach Slowenien einreisen, z.b. mit einer Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Es besteht Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Hunde dürfen nicht in öffentliche Gebäude, Restaurant etc.


Spanien


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen Welpen bis 12 Wochen mit einer Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder begleitet von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist einreisen.


Tschechien


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich muss eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 4 Wochen und max. 12 Monate alt) vorhanden sein. Welpen bis 15 Wochen dürfen nicht einreisen. Maulkorb und Leine sollten im Urlaub am besten immer mitgeführt werden.


Ungarn


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich besteht Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus gibt es ein Beförderungsverbot in Zügen.


Zypern


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich ist die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen verboten. Folgende Hunderassen die Einfuhr nicht gestattet: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff.

Nicht EU-Mitgliedsstaaten, aber Tollwut-Status wie EU:
Liechtenstein, San Marino

Nicht EU-Mitgliedsstaaten, mit weiteren Besonderheiten


Monaco
Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich müssen die Einfuhrbestimmungen von Frankreich berücksichtigt werden.


Norwegen


Es gelten die EU Bestimmungen, zusätzlich muss eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) vorhanden sein. Das Tier darf nur in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen, mit einer schriftlichen Erklärung muss bestätigt werden, dass die Reise nicht dem Verkauf oder dem Besitzerwechsel dient. Die Einreise darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten dabei Drittländer passiert werden, so muss der Halter bestätigen das das Tier keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

Eine Behandlung gegen Bandwürmer mit einem Praziquantelhältigen Präparat muss frühestens 120 bis spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein. Die Behandlung (inklusive Uhrzeit) muss im Heimtierpass eingetragen werden. Von einem öffentlichen Veterinär im Ausreiseland muss ein Veterinär-Zertifikat unterzeichnet werden. Hier stehen Informationen wie der Namen des Tierbesitzers, dass Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall. Zusätzlich muss der Hund dem Zoll vorgestellt werden. Vor der Einreise muss der Hund mindestens 7 Monate alt sein. Nicht erlaubt ist die Einfuhr folgender Hunderassen: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden könnten (z.B. American Steffordshire Terrier) müssen mit Stammtafel nachweisen können, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen abstammt. Zusätzlich besteht Leinenpflicht.


Schweiz


Es gelten die EU Bestimmungen, zusätzlich muss eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt) vorhanden sein. Das Tier darf nur in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen, mit einer schriftlichen Erklärung muss bestätigt werden, dass die Reise nicht dem Verkauf oder dem Besitzerwechsel dient. Die Einreise darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten dabei Drittländer passiert werden, so muss der Halter bestätigen das das Tier keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist verboten. Ausnahme: Hunde von im Ausland wohnhaften Haltern, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen. Welpen unter 12 Wochen oder Welpen zwischen 12 und 16 Wochen ohne Tollwutimpfung dürfen unter bestimmten Bedienungen in die Schweiz einreisen, z.B. mit einer Tollwut-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben. Welpen unter 56 Tagen müssen zwingend von ihrer Mutter begleitet werden. Es bestehen regionale Regelungen bzgl. Leinen- und Maulkorbpflicht.
(Quelle: www.hunde-urlaub.net)

Extra: Dänemark strenges Hundegesetzt


Es gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich dürfen Welpen die jünger sind als 15 Wochen nicht einreisen: Seit Anfang 2015 dürfen Welpen nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 tage).
Bissverletzungen
Zur Erleichterung der Hundebesitzer wurden ab dem 1. Juli 2014 Änderungen im dänischen Hundegesetz eingeführt. Diese Änderungen führen mit sich, dass Hundebesitzer keine Angst haben müssen, wenn ihr Hund heftig gespielt oder sich verteidigt hat, als er sich angegriffen fühlte. Nach dem dänischen Hundegesetz sollen Hunde eingeschläfert werden, wenn sie einen Menschen oder einen anderen Hund anfallen und ihnen Bissverletzungen zufügen. Eine neue, präzisere Definition einer solchen Bissverletzung beschreibt, welche physischen Schäden auftreten müssen, bevor man überhaupt von einer Bissverletzung sprechen kann.


Wenn ein Hund, der nach Dänemark im Urlaub mitgebracht wurde, einen Menschen oder einen anderen Hund beißt, ist es die Polizei, die konkret einschätzt und entscheidet, inwieweit es sich um eine Bissverletzung handelt und ob diese so schwerwiegend ist, dass der Hund eingeschläfert werden muss.

Durch die neuen Regelungen hat der Hundebesitzer die Möglichkeit, das Hinzuziehen eines Hundesachverständigen zu verlangen, bevor die Polizei ihre Entscheidung trifft. Die Polizei hat in solchen Fällen eine Liste von Tierärzten mit besonderen Fachkenntnissen zu Verhaltensweisen von Hunden. Diese Tierärzte werden nach Empfehlung der Gesellschaft für klinische veterinäre Ethologie vom dänischen Ministerium für Umwelt und Lebensmittel ernannt und können als Hundesachverständige hinzugezogen werden. Die Umstände, unter denen der Biss zustande gekommen ist, müssen in das Gutachten des Sachverständigen eingehen. Eine Reaktion, die sich im Rahmen der normalen Verhaltensweise eines Hundes befindet (beispielsweise ein Biss während des Spiels) wird der Sachverständige deshalb natürlich berücksichtigen.


Verbot von 13 Hunderassen


Wenn Sie einen Hund besitzen, der auf der Liste der verbotenen Hunderassen steht, dürfen Sie diesen nicht nach Dänemark mitbringen – außer der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt. Dies gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier, Tosa Inu, die überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt werden dürfen.
Die 13 verbotenen Hunderassen sind: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka ,Südrussischer Owtscharka, Tornjak ,Šarplaninac.


In der Praxis setzt die dänische Polizei die Regeln des Hundegesetzes um und wird hier natürlich nach dem Aussehen des Hundes oder Informationen des Hundebesitzers gehen. Die folgenden Hunde haben gewisse Ähnlichkeiten mit einem oder mehreren der verbotenen Hunderassen. Hundebesitzer mit diesen Hunden empfehlen wir deshalb Dokumentation zur Rasse des Hundes mitzubringen:Tatra Schäferhund / Tatrahund / Polski owczarek podhalanski, Cao Fila De Sao Miguel, Bordeauxdogge / Dogue de bordeaux, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Cane Corsa Italiano, Staffordshire Bullterrier,Dogo Canario, Anatolsk Hirtenhund, Iberische Dogge. Die Liste über ähnliche Hunderassen hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.


Leinenpflicht


An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen. Hunde dürfen in Dänemark keine Restaurants betreten, es sei denn das Unternehmen verfügt über eine Erlaubnis. Blindenhunde sind von dem Bestimmungen ausgenommen.
Durchfahrt durch Dänemark
Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt.
(Quelle: www.tyskland.um.dk)

Stand Oktober 2019

Addendum

Titelbild – Urlaub mit Hund – Copyright Javier brosch @Adobe Stock

Änderungen vorbehalten, bitte schauen Sie vor Antritt der Reise auch noch einmal in den Reisebestimmungen der einzelnen Länder nach.

N. Hagedorn
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