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i-Size-Norm für Kindersitze

Kindersitze Sinnbild - Copyright ©barelko.com - stock.adobe.com

Wenn Kindersitze auf dem europäischen Markt zugelassen werden sollen, müssen sie eine bestimmte Norm erfüllen, die sicherstellt, dass der Nachwuchs sicher im Auto transportiert wird. Die Norm für Kindersitze gibt es schon seit 1993; diese wird stetig weiterentwickelt. Seit September 2018 ergänzt nun die neueste Regelung ECE R 129 i-Size die seit 2005 geltende Norm für die Neuzulassung von Kindersitzen, womit sich einige Änderungen ergeben.

Die neue Regelung wird in drei Phasen eingeführt: Die Phase 1 begann bereits im Sommer 2013; sie beinhaltet neue Regelungen für integrale ISOFIX-Kindersitze (bisherige Gewichtsklassen 0, 0+ und I). Die Phase 2 beinhaltet Regelungen für nicht-integrale Kindersitze der bisherigen Gewichtsklassen II und III und wurde im Herbst 2017 fertiggestellt. Die Phase 3 tritt Ende 2018 in Kraft und behandelt die Regelungen für integrale Kindersitze zur Befestigung mit dem Fahrzeuggurt.

Weiterentwicklung der ISOFIX-Norm

i-Size ist die Weiterentwicklung der bisherigen ISOFIX-Norm und besteht momentan noch parallel zur vorigen Regelung ECE R 44. Im Unterschied zur alten Norm besagt die neue i-Size-Verordnung, dass Kinder im Alter von bis zu 15 Monaten gegen die Fahrtrichtung transportiert werden müssen. Laut der alten Verordnung durften die Kindersitze bereits ab 9 Kilogramm Körpergewicht in Fahrtrichtung gedreht werden. Hintergrund der neuen Vorschrift: Das rückwärtsgerichtete Fahren ist für Kinder sicherer als in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz. Viele Babys werden meist zu früh in vorwärtsgerichtete Kindersitze gesetzt, obwohl im rückwärtsgerichteten Kindersitz (Reboarder) noch Platz wäre.

Da die Nackenmuskulatur eines Baby bis zum Alter von 15 Monaten noch nicht ausreichend entwickelt ist, können durch den Druck auf den Nacken- und Kopfbereich bei einem Frontalzusammenstoß schwere Verletzungen das Resultat sein. Ein Transport in einem rückwärtsgerichteten Sitz hilft, die bei so einem Frontalaufprall entstehenden Kräfte über einen größeren Körperbereich des Kindes zu verteilen und den Kopf und Nacken etwas zu entlasten. Übrigens: Dass das Kind zu groß für die Babyschale ist, erkennt man, wenn die Schultergurte in der höchsten Position deutlich von unten kommen.

Zudem werden die Kindersitze nun nicht mehr in fest definierte Gewichtsklassen eingeteilt – die Hersteller können beim i-Size-Standard selbstständig festlegen, für welchen Größenbereich sein Produkt geeignet ist. Dies soll verhindern, dass Kinder zu früh in den Folgesitz gesetzt werden, denn die Körperlänge eines Kindes eignet sich besser als Kriterium für die Bestimmung des richtigen Kindersitzes. Die i-Size-Kindersitze mit ISOFIX sind allerdings auch auf ein Maximalgewicht von 33 Kilogramm (Gewicht Kindersitz plus Gewicht Kind) beschränkt.

Auf die Sicherheit achten

Auch die Sicherheit bei einem Front- oder Seitencrash soll laut i-Size verbessert werden. Laut Verordnung müssen die Produkte nun für die Zulassung einen Seitenaufpralltest bestehen und bieten bei Erfüllung dieses Kriteriums wesentlich mehr Schutz für Kopf und Nacken des Kindes. Um das Risiko eines falschen Einbaus zu minimieren, werden die i-Size-Kindersitze aus Phase I bis 105 cm immer mit ISOFIX eingebaut. Alle genannten Punkte gelten nur für Kindersitze, die nach der neuen Richtlinie zugelassen werden – nicht für Produkte, die schon die vorherige ECE-R-44-Zulassung erhalten haben.

Kindersitze mit dem neuen i-Size-Standard können im Fahrzeug auf allen Sitzplätzen montiert werden, welche die entsprechende Kennzeichnung tragen. Darüber hinaus ist die Montage auch in anderen Fahrzeugen möglich. Daher und da noch nicht alle Neufahrzeuge mit diesen Kennzeichnungen versehen sind, stellen die Hersteller eine Typliste für alle Fahrzeuge bereit, in welchen die Montage der Sitze möglich ist. Da i-Size die Weiterentwicklung des ISOFIX-Systems und abwärtskompatibel ist, kann jeder i-Size-Kindersitz am ISOFIX-System des Fahrzeuges genutzt werden.

Tipps für den Kauf

Eltern, die bereits einen Kindersitz haben, sind von der neuen Regelung nicht betroffen – ihre Kindersitze können weiterverwendet werden, wenn sie die vorherige Norm ECE R 44 erfüllen. Bereits seit 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht die Prüfnorm EVE R 44/04 oder 44/03 tragen.

Beim Kauf eines neuen Kindersitzes können die Verbraucher noch zwischen den Produkten der alten ECE-R-44/04- oder der neuen ECE-R-129-Richtlinie wählen. Es empfiehlt sich aber der Kauf eines Kindersitzes mit dem neuen i-Size-Standard. Hier ist beim Kauf zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge eine Freigabe für den neuen Kindersitz haben – ein Blick in die Typliste der Kindersitzhersteller hilft.

Um einen besseren Schutz zu geben, als vom Gesetzgeber gefordert ist, entwickeln viele Hersteller ihre Produkte zusätzlich hinsichtlich der Anforderungen von Verbraucherschutztests. Eine gute Entscheidungshilfe bei der Wahl des Kindersitzes ist der ADAC-Kindersitztest, welcher über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus prüft. Werden Produkte in diesem Test im Bereich Sicherheit mit gut bewertet, dann bieten sie einen guten Schutz. Noch höhere Anforderungen an die Kindersitze stellt der schwedische Plustest.

Fazit i-size


Die Entwicklung des neuen i-Size-Standards ist besonders im Hinblick auf die Sicherheit der Kinder erfolgt. So bieten Kindersitze, die nach der alten ECE-R44-Norm hergestellt wurden, keinen bestmöglichen Seitenaufprallschutz, während Kindersitze nach i-Size-Standard auch im Hinblick auf Seitenaufpralle getestet und entwickelt wurden. Auch die lästige Einteilung in Gruppen der alten Norm fällt beim i-Size-Standard weg: Eine Längenklassifizierung hilft dabei, den richtigen Kindersitz zu finden. Da die alte Regelung noch gilt und nur schleichend auslaufen wird, wird es noch lange dauern, bis es nur noch Kindersitze mit dem i-Size-Standard gibt. Zudem gibt es bislang noch zu wenig Fahrzeuge auf dem Markt, die werksseitig i-ready sind.

kurz erklärt: ISOFIX

ISOFIX (ISO = International Organization for Standardization, FIX = Fixierung) wurde erstmals im Jahr 1990 definiert und stellt ein besonders sicheres und bedienerfreundliches Befestigungssystem dar, um Kindersitze im Fahrzeug zu installieren. Dabei muss nicht der fahrzeugeigene Sicherheitsgurt verwendet werden. Zwei standardisierte Verbindungsstücke an der Basis des Kindersitzes werden in die passenden Verankerungsösen im Auto gehakt. Zusätzlich dazu wird als Sicherung ein Top Tether oder ein Stützfuß im Fahrzeug angebracht. Der Top Tether bezeichnet im Wesentlichen ein zusätzliches Gurtband, welches mit einem Haken an einem Bügel im hinteren Teil des Fahrzeuges angebracht wird. Der Stützfuß wird zwischen dem Vorder- und Rücksitz auf dem Fahrzeugboden platziert und sichert so den Kindersitz gegen den Wagenboden ab.


Durch ihre einfache Bedienung kann das Risiko einer falschen Befestigung minimiert werden; allerdings können ISOFIX-Kindersitze meist nur auf den äußeren Plätzen des Fahrzeuges angebracht werden. Da Kindersitze nach dem neuen i-Size-Standard eine Weiterentwicklung der ISOFIX-Sitze sind, können sie grundsätzlich in Fahrzeugen mit ISOFIX-Verankerungspunkten genutzt werden.

Addendum

Titelbild – Kindersitze Sinnbild – Copyright ©barelko.com – stock.adobe.com

N. Hagedorn

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